Finden in diesem Schuljahr noch Liederfeste statt?
Die Liederfeste in Bremen, Saarbrücken, Hamburg, Koblenz, Dresden, Mainz und Bonn müssen aufgrund behördlicher Anordnung entfallen.
Gibt es Ersatztermine für die ausgefallenen Liederfeste?
Leider können keine Ersatztermine für ausgefallene Liederfeste angeboten werden. Dies hat mehrere Gründe:
– Außerschulische Veranstaltungen sind vielen Schulen auf behördliche Anordnung noch bis zu den Sommerferien untersagt. Da es nach den Sommerferien in der Regel zu einem Wechsel von Klassenlehrkräften und/oder der Kinder auf weiterführende Schulen kommt, ist eine Teilnahme im kommenden Schuljahr 20/21 für viele Schulen nicht umsetzbar.
– Die Buchung der Hallen beginnt bis zu drei Jahre im Voraus. Kurzfristige Ausweichtermine sind aus organisatorischen Gründen nicht umsetzbar.
– Die Absage von Liederfesten hat zum Teil erhebliche Stornierungsgebühren zur Folge. Die Durchführung der Liederfeste an Ersatzterminen, verbunden mit erneuten Planungen und teilweise erneuter Buchungsgebühren, ist aufgrund doppelter Kosten für den Verein Singen e. V. finanziell nicht realisierbar.
Dürfen die Schulen die Liederfeste intern nachholen?
Ja, die Schulen dürfen die Liederfeste gerne bei Schulfesten oder ähnlichen Veranstaltungen schulintern nachholen. Sollten Sie dazu Fragen zur Durchführung haben oder inhaltliche Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an das Projektbüro unter 0531/390 690 10.
Werden die Kartenpreise für Zuschauer*innen erstattet?
Ja, Kartenpreise werden – ausgenommen der vom Ticketdienstleister Reservix erhobenen Gebühr – erstattet.
– Online und telefonisch bestellte Tickets werden direkt über Reservix erstattet (siehe „Informationen zur Ticketrückerstattung und Spende“).
– In Vorverkaufsstellen gekaufte Tickets können ausschließlich über die jeweilige Vorverkaufsstelle erstattet werden.
Bitte beachten Sie die Erstattungsfrist für die jeweiligen Liederfeststandorte, die wir über die Lehrkräfte kommunizieren. Die Erstattung erfolgt in der Reihenfolge der jeweiligen Standorte.
Eine Erstattung der Ticketpreise über das Projektbüro ist nicht möglich.
Kann ich den Ticketpreis spenden?
Ja, Sie können zugunsten des Projektes auf die Erstattung des Ticketpreises (ohne Gebühren) verzichten. Dies erfolgt in Form einer Spende, die wir Ihnen selbstverständlich mit einer Spendenquittung bestätigen und die somit steuerlich absetzbar ist.
Bitte senden Sie uns dafür die erworbenen Tickets per Post oder als Scan/Foto unter Angabe Ihres vollständigen Namens und Ihrer Adresse an das Projektbüro (Projektbüro „Klasse! Wir singen“, Hamburger Str. 273 B, 38114 Braunschweig) oder an info@klasse-wir-singen.de.
Die Ausstellung einer Spendenquittung nutzt dem Projekt in mehrfacher Hinsicht: Durch die Umwandlung von Kartenkauf in Spende ändert sich die steuerliche Behandlung des Geldbetrages und das Projekt „Klasse! Wir singen“ wird doppelt unterstützt.
Informationen zur Ticketrückerstattung und Spende
- Liederfeste in Bremen
- Liederfeste in Saarbrücken
- Liederfeste in Hamburg
- Liederfeste in Koblenz
- Liederfeste in Dresden
- Liederfeste in Mainz
- Liederfeste in Bonn
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